Ein Jahrhundert, nachdem der Traum von einem „Platz an der Sonne“[1] geplatzt war, scheint es, als würde Deutschland langsam von seiner kolonialen Vergangenheit eingeholt werden. Inzwischen wird öffentlich diskutiert, ob man die deutsche Gewalt gegen die Herero und Nama offiziell als Völkermord anerkennen sollte, Ansprüche auf Entschädigungen werden laut und auch die koloniale Herkunft verschiedenster Ausstellungsgegenstände wird kontrovers diskutiert. Hätte es noch eines Beweises bedurft, dass das Thema hierzulande inzwischen eine bedeutende Rolle spielt, so hätte sich dieser im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2018 offenbart: Hier heißt es unter anderem, dass auch die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte „zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehört.“[2]
Wenn man sich aber tiefgreifender mit Kolonialismus beschäftigt, tatsächlich also zur Aufarbeitung beitragen möchte, so wie diese Website es zum Ziel hat, dann muss man sich zunächst mit einigen Grundlagen auseinandersetzen und das ist das Anliegen dieses Artikels. Hier geht es darum, zu klären, was genau mit dem Begriff Kolonialismus gemeint ist und in welchem historischen Kontext er im 19. und 20. Jahrhundert jene Formen angenommen hat, um die sich die gegenwärtigen Debatten drehen. Es wird skizziert, wie Kolonien entstanden sind, was koloniale Herrschaft bedeutete und wie die Kolonisierten damit umgingen.
Kolonialismus: eine Definition
Kolonialismus ist nicht nur das Phänomen einer Epoche, die mit der europäischen „Entdeckung“ Amerikas begann und mit der Entkolonialisierung in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts endete, sondern eines, das es seit der Antike gab und das es auch heute noch gibt. Es gibt große Unterschiede zwischen den verschiedenen Kolonialismen, nicht nur wenn sie sich in anderen Zeiträumen abspielten, sondern auch zeitgleich – so sind die Verhältnisse im großflächigen Deutsch-Ostafrika kaum zu vergleichen mit denen in der Stadt Hongkong, die bis 1997 zu Großbritannien gehörte. Da es also nach Zeit und Ort sehr unterschiedliche Ausprägungen von Kolonialismus gab und gibt, ist es erstens schwierig eine umfänglich zutreffende Definition zu finden und zweitens sollte nicht vergessen werden, dass es sich dabei nur um eine verallgemeinernde Darstellung handeln kann, die über die tatsächliche Vielschichtigkeit nicht hinwegtäuschen sollte.
Diese Karte gibt einen Überblick über Gebiete, die zwar politisch zur Europäischen Union, nicht aber zum geographischen Raum Europas gehören (Stand: September 2019). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um ehemalige Kolonien, die niemals in die Unabhängigkeit entlassen wurden, sondern stattdessen in verschiedene Formen von Überseegebieten umgewandelt wurden.[Abb.1]
Eine Definition, mit der häufig gearbeitet wird, ist die des Historikers Jürgen Osterhammel:
„Kolonialismus ist eine Herrschaftsbeziehung zwischen Kollektiven, bei welcher die fundamentalen Entscheidungen über die Lebensführung der Kolonisierten durch eine kulturell andersartige und kaum anpassungswillige Minderheit von Kolonialherren unter vorrangiger Berücksichtigung externer Interessen getroffen und tatsächlich durchgesetzt werden. Damit verbinden sich in der Neuzeit in der Regel sendungsideologische Rechtfertigungsdoktrinen, die auf der Überzeugung der Kolonialherren von ihrer eigenen kulturellen Höherwertigkeit beruhen.“[3]
Der zweite Satz dieser Definition deutet bereits darauf hin, dass man einige weitere Merkmale von Kolonialismus nennen kann, die spezifisch sind für die Zeit der extremen Ausbreitung kolonialer Herrschaft, die von den 1880er Jahren bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs andauerte und die häufig auch als Epoche des Hochimperialismus bezeichnet wird.
Die Hochphase des Kolonialismus im Kontext ihrer Zeit
Mit den in der Definition bereits angesprochenen „sendungsideologischen Rechtfertigungsdoktrinen“ ist eine Strategie der Herrschaftslegitimierung gemeint, die ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert besonders stark verwendet wurde. Sie berief sich auf die von den Kolonialmächten selbst postulierte Pflicht, dass die eigene, als höherwertig empfundene Kultur und Religion in der Welt verbreitet und „unterentwickelte“ Völker auf diesem Wege „zivilisiert“ werden müssten. Auch berief man sich zunehmend auf vermeintliche biologische Unterschiede zwischen den jeweiligen „Rassen“, von denen einige durch geistige Überlegenheit zur Herrschaft über andere berechtigt seien - es wäre sogar „die Bürde des weißen Mannes“[4], die Welt von der „Barbarei“ anderer Völker zu erlösen.
Neben diesen ideologischen Konstrukten, die als Rechtfertigung für koloniale Herrschaft dienten, wurde die territoriale Ausbreitung von zwei weiteren grundlegenden Entwicklungen des 19. Jahrhunderts stark beschleunigt: dem technischen Fortschritt und der Gründung europäischer Nationalstaaten. Ersterer wirkte in doppelter Hinsicht auf das zunehmende Interesse an Kolonien: Einerseits wuchs durch die Industrialisierung und das Bevölkerungswachstum in Europa die Nachfrage nach Rohstoffen, während gleichzeitig deren kostengünstiger Import aus den Sklavenökonomien jenseits des Atlantiks immer weiter zurückging, sodass man den Bedarf durch den Erwerb von Kolonien zu befriedigen erhoffte. Andererseits boten Erfindungen wie Dampfschiff, Eisenbahn, Telegrafie, Malariaprophylaxe und moderne Feuerwaffen erst die Möglichkeit, dass ein paar Staaten in wenigen Jahrzehnten weite Teile der Welt als Kolonialbesitz beanspruchen konnten.
Die Gründung der europäischen Nationalstaaten, die selbst im Zeichen der aufstrebenden nationalen Bewegungen stand und in deren Folge sich ein immer stärker werdender Nationalismus entwickelte, führte ebenfalls zu einer Beschleunigung der kolonialen Bestrebungen, die häufig als ein „Wettlauf“ der Großmächte beschrieben wird. Diese Bezeichnung ist insofern treffend, als es den beteiligten Staaten nicht nur um den Ausbau der eigenen Leistungsfähigkeit ging, sondern auch um deren Beweis. Damit wurde das nationale Prestige, das sich vor allem im Vergleich zu den Konkurrenzmächten konstituierte, zu einem grundlegenden Handlungsfaktor der Außenpolitik.
Entstehung und Erwerb von Kolonien
Auch wenn diese Rahmenbedingungen spezifisch für die Jahrzehnte des ausgehenden 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts sind und der Kolonialismus vor diesem Hintergrund extreme Formen annahm, geschah dies nicht ohne Anknüpfung an eine Vorgeschichte. Schon die Jahrhunderte zuvor waren eine lange Phase der europäischen Expansion, in denen vor allem Nord- und Südamerika durch europäische Mächte kolonisiert wurden, die aber auch in Afrika, Asien, Australien und Ozeanien immer deutlicher zutage trat. Vor allem die Gründung von meist küstennahen Handelsstützpunkten, die sich auf kleinere Territorien oder auf Städte beschränkte, war ein beliebtes Mittel zur Kontrolle strategisch bedeutender Regionen auf der ganzen Welt.
Während Mitte des 19. Jahrhunderts bereits weite Teile der beiden Amerikas und der Karibik die Unabhängigkeit erlangt hatten, wurden andernorts die kolonialen Bemühungen der europäischen Großmächte immer intensiver. Vor allem ab den 1880er Jahren wurde dies so deutlich, dass von einer neuen Qualität des Kolonialismus gesprochen werden kann, die schließlich die oben beschriebene rassenideologische, „zivilisationsmissionarische“ und prestigeheischende Charakteristik hatte. Als die Kolonialmächte im Winter 1884/85 auf der Berliner Afrikakonferenz zusammentrafen und ohne die Anwesenheit politischer Eliten der betroffenen Regionen nicht nur das Kongobecken zu einer Freihandelszone erklärten, sondern sich gegenseitig auch der Rechtmäßigkeit ihrer Kolonialherrschaft versicherten und entsprechende Regularien absprachen, bedeutete dies den Beginn eines beispiellosen Wettlaufs um den Erwerb von Kolonialbesitz, vor allem in Afrika, Asien und den pazifischen Inseln.
Bei der Kongokonferenz verhandelten die europäischen Großmächte, die USA und das Osmanische Reich über die Verhältnisse in Afrika – ohne die Beteiligung von Vertretern aus den betroffenen Regionen.[Abb.2]
Der Gründung einer Kolonie ging in der Regel die Errichtung eines Handelsstützpunktes voraus, von wo aus durch Zwang und Täuschung große Landflächen zu völlig unverhältnismäßigen Preisen gekauft und zu Kolonien erklärt wurden. Einen maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hatten unterschiedliche europäische Kolonialgesellschaften, die meist wirtschaftliche und wissenschaftliche Interessen verfolgten. Bekannt und einflussreich waren in Deutschland vor allem der Deutsche Kolonialverein und in England die Royal Geographic Society. Die Grenzziehungen zwischen den so neu konstruierten Territorien orientierten sich keineswegs an den lokalen Bedingungen, sodass zusammengehörige Völker, Religions- und Sprachgemeinschaften voneinander getrennt wurden, während die Kolonialmächte Längen- und Breitengrade als Anhaltspunkte vorzogen.
Welche Gebiete auf diese Weise von welcher Kolonialmacht erworben wurden, lässt sich am besten anhand einer Karte nachvollziehen. Das Deutsche Kaiserreich, das im Vergleich mit den Kolonialmächten Großbritannien und Frankreich nur über kleine Gebiete verfügte, hatte in Afrika die Kolonien Togo, Kamerun, Südwestafrika auf dem Gebiet des heutigen Namibia und Ostafrika, das im Wesentlichen die heutigen Staaten Tansania, Ruanda und Burundi umfasste. Außerdem verfügte es noch über die chinesische Provinz Kiautschou sowie Samoa und Neuguinea im Pazifik.
Der Landbesitz der Kolonialmächte umfasste am Vorabend des Ersten Weltkriegs aus ihrer eigenen Perspektive weite Teile der Welt. Tatsächlich handelt es sich hier aber um die Darstellung eines idealisierten Anspruches, der die Grenzen kolonialen Einflusses ebenso außer Acht lässt wie die Wahrnehmung der Kolonisierten, der andere Maßstäbe zugrunde lagen.[Abb.3]
Formen und Grenzen kolonialer Herrschaft
Wie die Karte zeigt, standen also weite Teile der Welt formal unter der Herrschaft weniger, vor allem europäischer Mächte und diese waren in ihren eigenen Augen auch die Gestalter des Weltgeschehens. Tatsächlich sind die Einfärbungen der beanspruchten Gebiete aber auch irreführend, denn Anspruch und Wirklichkeit stimmten oftmals nicht überein. Keineswegs bedeutete koloniale Herrschaft uneingeschränkte Verfügungsgewalt, sondern sie hatte deutlich engere Grenzen.
So waren zum Beispiel im westafrikanischen Togo 1913 auf dem Höhepunkt deutscher Kolonialmacht weniger als 400 Menschen europäischer Herkunft registriert. Da es dieser geringen Anzahl nicht möglich war, aus eigener Kraft Kontrolle über ganz Togo auszuüben, band man lokale politische Eliten ein, indem man diesen Vorteile gegenüber deren Konkurrenten verschaffte und sich im Gegenzug deren Unterstützung sicherte. Außerdem wurden Teile der Bevölkerung oder auch Kolonisierte aus anderen Regionen als Polizeitruppen, aber auch als Dolmetscher und Träger in das Herrschaftssystem mit eingebunden. Auf Verwaltungsebene versuchte die Kolonialmacht Handlungsfähigkeit zu erzeugen, indem sie Bezirke gründete, deren Stationsleiter mit sehr weitgehenden Befugnissen ausgestattet waren. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme blieb aber lokal begrenzt, sodass die Stationen zu „Inseln der Herrschaft“[5] wurden, denen es nur teilweise gelang, Kontrolle über das Umland auszuüben. Allerdings kam es durch die weitgehende Autonomie zu einer starken Willkür, die oftmals sowohl die lokalen als auch die eigenen Gesetze missachtete.
Überhaupt war Gewalt ein bedeutendes Mittel kolonialer Herrschaft, die man sowohl gegen Individuen als auch gegen Kollektive einsetzte. Neben gewaltvollen "Eroberungen" der Kolonialgebiete, rassistischen Segregationen, traumatisierender Alltagsgewalt und sexueller Gewalt verantworteten die europäischen Kolonialmächte etliche kleine und große Kolonialkriege, den hunderttausende Menschen zu Opfer fielen. Diese waren von Massen- bis hin zu Völkermorden, Deportationen und Vertreibungen geprägt, die bis heute nicht alle aufgearbeitet wurden. Auch der europäische Sklavenhandel und die Ausbeutung von ZwangsarbeiterInnen zu Nutzen europäischer Wirtschaft müssen als Gewaltausübungen benannt werden. Entscheidend ist allerdings, dass der koloniale Alltag grundsätzlich durch Gewalt geprägt war, da koloniale Herrschaft auf dem Einsatz willkürlicher Gewalt basierte. Diese war gerade aufgrund der Willkür sehr wirkungsvoll, musste so doch jeder zu jeder Zeit erwarten, Opfer von körperlicher Gewalt zu werden. Marie Muschalek fasst die koloniale Gewalt folgendermaßen zusammen:
"Koloniale Regime waren Gewaltregime. Kolonien wurden maßgeblich durch Militärgewalt erobert. Sie wurden durch Militär- und Polizeigewalt beherrsct. Ihr Strafvollzug war gewaltvoll. Ihre Ökonomien basierten auf der gewaltvollen Ausbeutung kolonisierter Arbeitskräfte. Rassistisch motiviert und legitimiert, gehörten physische und strukturelle Gewalt in den Kolonien zum Alltag. Dabei reichte die Bandbreite gewaltvoller Handlungen vond er Ohrfeige über Prügel bis zum Völkermord" [6]
Beispiele für die deutsche Kolonialgewalt, die sich trotz der relativ kurzen Dauer der Kolonialherrschaft durch ein sehr hohes Maß an Brutalität auszeichnet, sind Carl Peters, der als Reichskommissar in Ostafrika aus politischen wie persönlichen Gründen Grausamkeiten veranlasste, oder die Niederschlagung einiger Widerstände, deren Höhepunkt der Völkermord gegen die Herero und Nama war, dem Zehntausende zum Opfer fielen.
Nicht zuletzt stellte auch die Reaktion der lokalen Bevölkerung eine wesentliche Einschränkung für das Herrschaftspotential der Kolonialmacht dar, denn diese bestand nur in begrenztem Maße aus Kooperation, sondern war im Gegenteil oftmals von unterschiedlichen Formen des Widerstands geprägt. Dieser äußerte sich nicht ausschließlich deutlich sichtbar in widerständischen Erhebungen oder unter Anwendung von Gewalt, sondern auch durch Flucht, Verweigerung, Lügen und Schweigen. Auch bei vorgetäuschter Dienstbarkeit wurde durch Fehlinformationen, Manipulation und Irreführung Widerstand gegen die Fremdherrschaft geleistet.
Ein Verweis auf die Grenzen kolonialer Herrschaft darf jedoch nicht als Relativierung ihrer Bedeutung missverstanden werden. Während die deutschen Kolonien mit dem Versailler Vertrag 1919 an die Alliierten des Ersten Weltkriegs fielen, blieb die Fremdherrschaft häufig bis in die 1960er Jahre bestehen, in einigen Gebieten auch deutlich länger oder bis heute. Die Umwälzungen, die damit einhergingen, waren so tiefgreifend und irreversibel, dass sie bis in die Gegenwart politische, soziale und ökonomische Phänomene und Krisen verursachen oder Anteil an ihnen haben – in den ehemaligen Kolonien ebenso wie bei den ehemaligen Kolonialmächten.
Von Albert Feierabend
Literaturhinweise
Sebastian Conrad, Deutsche Kolonialgeschichte, München 2008.
Andreas Eckert, Kolonialismus, Frankfurt am Main 2006.
Horst Gründer/Hermann Hiery (Hg.), Die Deutschen und ihre Kolonien. Ein Überblick, Berlin 2017.
Friedrich Kießling/Gregor Schöllgen, Das Zeitalter des Imperialismus, München 2009.
Jürgen Osterhammel, Kolonialismus. Geschichte, Formen, Folgen, München 2009.
Michael Pesek, Koloniale Herrschaft in Deutsch-Ostafrika. Expeditionen, Militär und Verwaltung seit 1880, Frankfurt am Main 2005.
Winfried Speitkamp, Deutsche Kolonialgeschichte, Stuttgart 2005.
Dirk van Laak, Über alles in der Welt. Deutscher Imperialismus im 19. und 20. Jahrhundert, München 2005.
Bettina Zurstrassen, „Ein Stück deutscher Erde schaffen“. Koloniale Beamte in Togo 1884–1914, Frankfurt am Main 2008.
[1] Dieses Zitat geht auf den späteren Reichskanzler Bernhard von Bülow zurück, der 1897 in einer Reichstagsdebatte als Staatssekretär im Auswärtigen Amt eine expansivere Kolonialpolitik forderte: „wir wollen niemand in den Schatten stellen, aber wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne. In Ostasien wie in Westindien werden wir bestrebt sein […], ohne unnötige Schärfe, aber auch ohne Schwäche unsere Rechte und unsere Interessen zu wahren.“
[2] CDU, CSU, SPD, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode, Berlin 2018, 167.
[3] Jürgen Osterhammel, Kolonialismus. Geschichte, Formen, Folgen, München 2009, 21.
[4] Das Zitat ist eine Übersetzung eines Gedichttitels des Briten Rudyard Kipling, in dem die Bemühungen um die „Zivilisierung“ der Kolonien gelobt werden.
[5] Der Begriff stammt von dem Historiker Michael Pesek, vgl. ders., Koloniale Herrschaft in Deutsch-Ostafrika. Expeditionen, Militär und Verwaltung seit 1880, Frankfurt am Main 2005, 190.
[6] Marie Muschalek, Von der Ohrfeige bis zum Völkermord. Koloniale Gewalt, in: Deutsches Historisches Museum (Hg.), Deutscher Kolonialismus. Fragmente seiner Geschichte und Gegenwart, Darmstadt 2016, 42.
Abbildungen
[Abb.1] Online unter: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:EU_OCT_and_OMR_map_de.png (lLetzter Zugriff: 15.1.2020). Urheber: Alexrk2, Lizenz: CC BY-SA 3.0.
[Abb.2] Online unter: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kongokonferenz.jpg (Letzter Zugriff: 15.1.2020). Urheber: Adalbert von Rößler, Lizenz: Public Domain (PD-Old, PD-US).
[Abb.3] Online unter: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Colonisation_1914.png#/media/File:Colonisation_1914.png (Letzter Zugriff: 15.1.2020). Urheber: Andrei nacu, Lizenz: Public Domain.